Kosten


Was ist ein Wahlarzt ?



Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. WGKK, NÖGKK, BVA, KFA…).

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.




Was sind die Vorteile eines Wahlarztes für den Patienten?


Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Möglichkeit sich ausführlicher mit seinen Patienten zu beschäftigen und besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Die Vorteile im Überblick:

  • Flexible und rasche Terminvergabe
  • Kaum Wartezeiten in der Ordination
  • ausführliches Arzt-Patienten Gespräch
  • gründliche Untersuchungen und Diagnostik
  • ausreichend Zeit für Befundbesprechungen
  • mehr Service für den Patienten
  • ausführliche Befundberichte




Wie erfolgt die Verrechnung in einer Wahlarztordination ?


Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst zu bezahlen: 


Für die Erstordination im Quartal werden 140 bis 160 € verrechnet - für eine Folgeordination 80 bis 120 €. 

Barzahlung oder Überweisung möglich !


Im Anschluss kann die Honorarnote bei der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung eingereicht werden. Von dieser bekommt der Patient in der Regel ca. 80% des Kassenarzttarifes (jener Betrag, den ein Kassenarzt erhält) zurück. Im Falle einer privaten Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Kassenarzttarif und Privathonorar rückerstattet zu bekommen.


Operation


Sollte eine Operation notwendig sein, kann diese wahlweise in folgenden Krankenhäusern durchgeführt werden: 


  • Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien
  • Evangelisches Krankenhaus Wien
  • Privatklinik Goldenes Kreuz

Kosten Stoßwellentherapie


Pro Behandlung (kombinierten Stoßwellentherapie) werden 150 € in Rechnung gestellt. Meistens sind 3 bis 5 Behandlungen notwendig. Bei manchen Krankheitsbildern wie Wirbelsäulenbeschwerden oder Cellulite, bei denen eine radiale Stoßwellentherapie indiziert ist werden 100 € verrechnet. 


Einige Versicherungsanstalten bieten ihren Versicherten eine (teilweise) Kostenrückvergütung der ambulanten Extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) an.


Eine Kostenerstattung ist für folgende Diagnosen möglich:

  • Tendinitis calcarea der Schulter

  • Fasciitis plantaris („Fersensporn“)

  • Epicondylitis humeroradialis

  • Bursitis trochanterica

  • Patellaspitzensyndrom

  • Tibialis anterior Syndrom

  • Achillodynie

  • Osteochondritis dissecans

  • Adduktorensyndrom

  • Pseudoarthrose kleiner Knochen des Fußes oder der Hand


ÖGK

Laut der neuen Satzung der ÖGK wird unter bestimmten Voraussetzungen für die extrakorporale Stosswellentherapie ein Kostenzuschuss in der Höhe von € 48,22 (einschließlich allfälliger Anästhesie, je Sitzung und Lokalisation) geleistet. Dazu sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:


  • Die Leistung muss durch einen Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie oder Physikalische Medizin erbracht werden.
  • Indikationen: Faszitis plantaris mit/ohne Fersensporn, Kalkschulter – Tendinosis calcarea.
  • Chefärztliche Genehmigung vor Erbringung der Leistung erforderlich.
  • Voraussetzung ist die zumindest 6-monatige erfolglose konservative Behandlung durch Vorlage von Befunden mit Diagnose, Angabe von Art, Anzahl und Frequenz der bisherigen Therapie.
  • Der verwendetet Gerätetyp ist ebenfalls anzugeben.

Es werden höchstens 5 Sitzungen innerhalb von 6 Monaten pro Krankheitsfall erstattet.



SVA

Die SVA erstattet für die extrakorporale Stoßwelle im niederenergetischen Bereich €38,- bzw. € 192,- für die hoch- bis mittelenergetischen Bereich (Quartalspauschale).

Eine vorherige Bewilligung durch den Arzt der SVA-Landesstelle ist NICHT notwendig. Die Vergütung wird dann aufgrund der saldierten Honorarnote durchgeführt.


BVA und KFA

Bei bestimmten Diagnosen (siehe oben) wird für die Kosten der Extrakorporalen Stoßwellentherapie ein Zuschuss laut Satzung (jedoch höchstens drei Anwendungen pro Körperregion innerhalb einer Behandlungsserie) erbracht.

Die BVA empfehlt Ihren PatientInnen dabei mit einer ärztlichen Verordnung mit

Angabe der Diagnose sowie der entsprechenden Therapie um allfällige Bewilligung anzusuchen. Wird die Stoßwellentherapie von der BVA bewilligt, werden zur Anweisung der diesbezüglichen Zuschussleistung saldierte, detaillierte Honorarnoten sowie die Bewilligung benötigt.


Zusatzversicherungen

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben fragen Sie bitte bei dieser nach. Zusatzversicherungen übernehmen auch (teilweise) die Kosten für eine Stoßwellentherapie.

ACP-Injektion


Die Kosten für die ACP-Therapie betragen 180 € pro Behandlung

Meist sind 3 bis 5 Behandlungen notwendig


Hyaluronsäure-Injektion


Es wird eine Serie an 3 Injektionen im Abstand von 1 bis 2 Wochen empfohlen. 

Die Kosten pro Behandlung betragen 120 €


Weiters sind auch Monotherapien mit einer Injektion möglich. 

Hier betragen die Kosten für die Behandlung 350 €.